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Hergang einer Honorarberatung |
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Zu Beginn eines jeden Auftrags steht das kostenlose und unverbindliche Erstgespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs lernt man sich kennen und bespricht erste grobe Rahmendaten des Beratungsanlasses. Ziel des Gesprächs soll die Abgrenzung und Formulierung eines möglichen Beratungsauftrags sein.
In einem zweiten Schritt erhalten Sie in der Zeit nach dem Erstgespräch ein Angebot, aus dem für Sie klar ersichtlich wird, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Beispiel
Sie sind 40 Jahre alt und verfügen über einen Geldbetrag in Höhe von 100.000 Euro, welchen Sie zum Zweck der Altersversorgung investieren wollen. Zudem können Sie monatlich weitere 1.000 Euro zur Vermögensbildung ausgeben. Sie halten eine Kapitallebensversicherung in Ihrem Bestand, sind aber an weiteren Versicherungsprodukten nicht interessiert. Sie wünschen die Darstellung von beruflichen Ausstiegsszenarien zu drei verschiedenen Zeitpunkten.
Dieser Auftrag beinhaltet also einen finanzplanerischen Teil, einen Vermögensberatungsteil (ETFs und Indexfonds) und gegebenenfalls eine Vermittlungstätigkeit für ETFs, Indexfonds und Versicherungen. Der Ihnen zugesandte Kostenvoranschlag zeigt Ihnen für jeden Teil die kalkulierte Stundenzahl auf. Aus der Summe der Einzelpositionen ergibt sich das angesetzte Gesamthonorar, welches Ihnen dann als Entscheidungsgrundlage für die Annahme des Angebotes dient. Ein Kostenvoranschlag dieser Gestalt ist nicht zu verwechseln mit einem kostenlosen Anlagevorschlag, den man gewöhnlich in Banken erhält. Er wird Ihnen immer darlegen, welche Dienstleistung mit welchen Kosten verbunden ist - nicht aber ein Beratungsergebnis vorwegnehmen.
Sagt Ihnen das Angebot zu, wird eine Beratungsvereinbarung geschlossen und der Auftrag den Vorgaben gemäß abgearbeitet.
Sie erhalten alle Analyse- und Planungsergebnisse in schriftlicher Form. Dabei achte ich auf eine klare und verständliche Ausdrucksweise und verzichte zumeist auf die übermäßige Darstellung finanzmathematischer Zahlenwüsten. Nicht der exakte Rechenwert führt zu dem gewünschten Ziel, sondern das Erkennen, Verstehen und disziplinierte Umsetzen des erarbeiteten Konzepts.
Das Ergebnis der schriftlichen Beratung wird anschließend in einem persönlichen Gespräch erörtert, verfeinert und abgerundet. Der sich daraus letztlich ergebende Maßnahmenkatalog wird dann optional mittels geeigneter Finanzprodukte und Versicherungspolicen umgesetzt. Es besteht für Sie immer alternativ die Möglichkeit, andere Personen beziehungsweise Firmen mit der Umsetzung zu beauftragen.
Sollte es sich um kleinere Aufträge oder einmalige Beratungsanfragen handeln, entfällt zumeist der schriftliche Teil und die Beratung erfolgt - im Falle einer Einigung - direkt im Anschluss an das Erstgespräch. Damit trage ich dem Wunsch vieler Kunden Rechnung, nicht nur Komplettaufträge vergeben zu wollen, sondern auch kurze beziehungsweise schnell zu bearbeitende Teilaufträge auf Honorarbasis abwickeln lassen zu können.
Honorarberatung ist entgegen der landläufigen Meinung nicht nur im Bereich der großen Vermögen eine interessante und faire Betreuungsvariante, sondern grundsätzlich empfehlenswert. Die im Bankwesen üblichen Interessenkonflikte sind sowohl für große, mittlere als auch kleine Vermögen schädlich und führen zu Vermögensverlusten. |
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